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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Bezirk Zollernalb findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Veranstaltungen

Anmeldeverfahren

  1. Anmeldeadresse
  2. Teilnahmevoraussetzungen
  3. Teilnehmerbeitrag
  4. Zusage/Absage von Lehrgangs- und Veranstaltungsplätzen
  5. Rücktritt
  6. Lehrgangs und Veranstaltungsänderungen

 Hinweise

  1. Fotofreigabe

 

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangs- oder Veranstaltungsausschreibung möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren akzeptiert. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.

1. Anmeldeadresse

DLRG Bezirk Zollernalb Jugend

Vorsitzender: Wiebke Grahneis

Brühlstr. 8

72406 Bisingen

Jede Anmeldung wird mit einer automatischen E-Mail beantwortet.

Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen die jeweiligen Lehrgangs – bzw. Veranstaltungsleiter der Bezirks Jugend gerne zur Verfügung:

per E-Mai

Von R­­­­ückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

 

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der in der Lehrgangsbeschreibung genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber müssen zusammen mit der Anmeldung in Kopie vorgelegt werden.

 

3. Teilnehmerbeitrag

Für die Veranstaltungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig und muss auf das angegebene Konto der DLRG Bezirk Zollernalb überwiesen werden.

 

4. Zusage/Absage von Lehrgangs- und Veranstaltungsplätzen

Anmeldungen sind mit Bestätigung durch den Teilnehmer verbindlich und entsprechend Kosten werden erhoben. Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevorausset­zungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehr­gängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine vorläufige Absage. Bei kurzfristigem Ausfall von Teilnehmern, besteht die Möglichkeit nachzurücken.

 

5. Rücktritt

Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmer­beitrages. Im Falle einer Abmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist und ohne Vorlage eines ärztlichen Attests werden die vollen Lehrgangs- oder Veranstaltungsgebühren einbehalten.

 

6. Lehrgangsänderungen

 

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge oder auch Veranstaltungen abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

 

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, dass Bilder, die während Veranstaltungen oder Lehrgängen gemacht werden in Lehrgangsheften, anderen Publikationen und auf der Homepage verwendet werden können. Die Teilnehmenden sind mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn sie nicht spätestens bei Lehrgangsbeginn/ Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen haben

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